„Wer Wassersport betreibt oder auch nur im kühlen Wasser plantscht, kriegt keinen Sonnenbrand.“
Die Faktenlage: Die Eindringtiefe der UV-Strahlung ins Wasser hängt von ihrer Wellenlänge ab. In einem Meter Tiefe erreichen den Körper noch 80 Prozent der langwelligen UVA-Strahlen, die für die frühzeitige Hautalterung und Faltenbildung sorgen. Von der kurzwelligen UVB-Strahlung, die typischerweise Sonnenbrand hervorruft, sind es 50 Prozent. Man müsste also zwei Meter tief tauchen, um davor geschützt zu sein.
Schwimmlagen, bei denen der Kopf stets über dem Wasser bleibt, erhöhen die lokale Sonnenbrandgefahr sogar. Denn die Wasseroberfläche reflektiert wie ein Spiegel die UV-Strahlung und erhöht sie um 50 Prozent. Durch die kühlende Wirkung des Wassers fehlt außerdem die Hautrötung als Warnung. Eincremen von Kopf und Schultern sowie eine Kopfbedeckung sind probate Gegenmaßnahmen.
„Nach einem Sonnenbrand wird man bräuner als ohne.“
Ein Sonnenbrand bedeutet nichts anderes als eine Verbrennung ersten bis zweiten Grades. Bei ungeschütztem Sonnenbaden drohen bleibende Schäden in Form des schwarzen Hautkrebses. Auch weißer Hautkrebs entsteht meist an sonnenexponierten Körperstellen. Die WHO hat einen UVI-Index entwickelt, dessen Skala von 1 bis über 10 reicht. Je höher der Wert, desto schneller tritt ein Sonnenbrand auf. In Mitteleuropa werden im Sommer UVI-Werte bis zu 8 erreicht. Ausreichender Sonnenschutz ist also auch bei uns eine Notwendigkeit.
„Nicht nur die Wasseroberfläche, sondern auch der Sandstrand sorgt für die UV-Belastung.“
Heller Sand reflektiert das Licht und verstärkt die UV-Strahlung um 25 Prozent. Strandbesucher, die sich ungeschützt in den Sand direkt am Wasser legen, weil es dort ev. kühler ist, riskieren viel rascher einen Sonnenbrand und erleiden langfristig mehr Hautschäden.
„Bei kühler Luft ist der Sonneneinfluss auf die Haut nicht so stark.“
Kühle schützt nur scheinbar vor einem Sonnenbrand, selbst an windigen Tagen. Denn durch den Wind spürt man die thermische Belastung nicht. Ob kalt oder warm, die UV-Strahlung bleibt die Gleiche. Entscheidend ist der Sonnenstand. Die „hautwirksame Strahlung“ erreicht zur Sonnenwende (21. Juni) mittags an einem klaren Tag eine Kraft von fast 200 Milliwatt/m2. An einem wolkenfreien 21. Dezember mittags sind es dagegen weniger als zehn Milliwatt.
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