“Reparieren statt wegwerfen” lautet das Motto. Heute, am 3.6., ist Tag des Fahrrades. Passend dazu hat das Klimaministerium kürzlich verkündet, dass die Finanzierung des Reparaturbonus bis 2025 verlängert und aufgestockt wird. Erfreulich ist, dass der Bonus ab September auch für die Reparatur von herkömmlichen Fahrrädern (ohne Motor) eingelöst werden kann. Bisher galt das nur für Geräte mit elektronischen oder elektrischen Bauteilen, somit waren bei den Fahrrädern nur E-Bikes umfasst.
So geht’s:
Die Höhe der Förderung beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent des förderungsfähigen Rechnungsbetrags inklusive Mehrwertsteuer. Wird im Anschluss an einen Kostenvoranschlag, für den der Reparaturbonus bezogen wurde, die Reparatur beauftragt, muss diese beim selben Betrieb durchgeführt werden. Betragen die förderungsfähigen Reparaturkosten 300 brutto, beläuft sich die Höhe der Förderung auf 150 Euro. Eine Liste der teilnehmenden Betriebe ist unter Reparaturbonus-Liste abrufbar, wobei jene für Fahrräder unter dem Button “Mobilität und Navigation” zu finden sind.
Reparieren statt wegwerfen schützt das Klima und man hat länger etwas von seinem geliebten Drahtesel.