Je früher man beginnt, auf seine Gesundheit zu achten, umso mehr steigt die Wahrscheinlichkeit, spätere Schäden zu vermeiden. Berufstätige Jugendliche zwischen dem vollendeten 15. und dem vollendeten 18. Lebensjahr können bei bestehender Pflichtversicherung einmal im Jahr zur Jugendlichenuntersuchung gehen.
Bei der ärztlichen Untersuchung werden eventuelle Gesundheitsrisiken und gesundheitliche Probleme abgeklärt sowie gesundheitsfördernde Maßnahmen angesprochen. Krankheiten und Risiken können möglichst früh erkannt werden, idealerweise bevor sie Probleme bereiten. Auch notwendige Behandlungen können frühzeitig begonnen und Krankheitsfolgen eventuell vermieden, abgeschwächt oder verzögert werden.
Aufklärung im Fokus Im Untersuchungsprogramm der Jugendlichenuntersuchung geht es nicht nur um die Früherkennung von Krankheiten, sondern auch um Aufklärung und Unterstützung bei der gesundheitsfördernden Veränderung des Lebensstils bei den Kernthemen:
❚ Bewegung ❚ Ernährung ❚ Rauchen ❚ Alkoholkonsum und ❚ (riskantem) Sexualverhalten
Sämtliche Arzt-Patienten-Gespräche sind vertraulich. Untersuchungen werden unter anderem an Berufsschulen, Ambulatorien der jeweiligen Sozialversicherung und teils in Betrieben durchgeführt.
Infos zu jugendrelevanten Themen finden Sie unter www.feel-ok.at