Wir unterstützen bei der Antragstellung
Als Unterstützung für Österreichische Vereine, die durch die Corona-Krise finanzielle Einbußen hatten, wurde von der Regierung ein Unterstützungsfonds, in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (= „bares Geld“) bereitgestellt, was bedeutet, dass der Zuschuss nicht zurückbezahlt werden muss und das Geld unter Einhalt der Regeln vom Staat ausbezahlt wird.
Der Antrag kann online bis Jahresende (31.12.2020) unter https://antrag.npo-fonds.at eingebracht werden und die Förderung wird vom Staat nach Überprüfung und positiver Entscheidung durch die AWS (Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft) ausbezahlt.
Wir unterstützen unsere KACs bei der Antragstellung und stehen euch gerne für Rückfragen zur Verfügung.